Das neueste Kabinettstückchen der Chiliskenmafia im Fall Natalie Rehm wird vielleicht auch die letzten Zweifler überzeugen. Heute erreichte mich ein verzweifelter Anruf des bedauernswerten Chiliskenopfers. Daraus ergab sich folgendes:
Frau Rehms Gegner wollten vor gut einem Jahr dann doch die Schrottimmobilie zurückkaufen, freilich ohne Frau Rehm ihre Hotelkosten und anderen Verluste zu ersetzen. Dabei ging es offensichtlich um die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegner, die Frau Rehm ja auch komplett bezahlen sollte. Diese sind allesamt als Hypotheken auf das baufällige Haus eingetragen. Die ehemaligen Besitzer des Bauernhauses beauftragten also ein Notariat mit dem Kaufvertragsentwurf. Bei diesem blieb es dann aber auch. Frau Rehm wartete nach eigenen Angaben über ein Jahr auf einen Termin zur Beurkundung dieses Vertrags. Allein dies wäre schon einen Eintrag im Guiness Buch der Rekorde wert, etwa als längste Vertragswartezeit Europas. In dieser Wartezeit verfiel Frau Rehms Schrottimmobilie leise weiter vor sich hin und das Chiliskenopfer erhielt natürlich weiterhin sämtliche Rechnungen der anfallenden Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Müllgebühren, da sie ja bis zum Unterzeichnen Eigentümerin blieb. Einmal versuchte sie sogar selbst, einen Termin mit diesem Notariat zu vereinbaren, zu dem der Rückkäufer-Käufer aber nicht erschien.
Nach über einem Jahr Warterei wurde ihr dann mitgeteilt, dass der Verkauf aus persönlichen Gründen des Käufers nun doch nicht stattfände.
Frau Rehm wurde damit aus der Warteschleife entlassen. Sie fand einen neuen Käufer und beauftragte ein anderes Notariat mit dem Vertrag. Diesmal schien alles zu klappen: Dieser Käufer erschien zum vereinbarten Notartermin und alles schien endlich seinen Weg zu gehen. Aber sie hatte nicht mit den Tricks der Chilisken gerechnet. Als ehrliche Haut hatte Frau Rehm bereits ein Jahr zuvor von ihrem letzten Geld eine der Hypotheken auf der Schrottimmobilie bezahlt. Genau dies sollte ihr jetzt zum Verhängnis werden. Wie ich auf mehreres Nachfragen erfuhr, lag die Zustimmung zur Löschung dieser Eintragung eben bei dem anderen Notariat. Und dieses rückt sie nun nicht raus. Frau Rehm soll warten, bis die Auftraggeber, also ihre ehemaligen Prozessgegner, dort ihre offene Rechnung für die Notarkosten bezahlt haben. Also ungefähr so, als müsse man im Supermarkt darauf warten, bis an der Kasse der Kunde, der hinter einem selbst steht, seine Waren bezahlt hat, bevor man selbst seinen Kassenbon erhält! Da Frau Rehm weder der Auftraggeber dieses Notariats war, noch selbst dort irgendwelche offene Rechnungen hat, kann sie auf diesen Verlauf selbst keinerlei Einfluß nehmen. Zur Sicherheit habe ich meinen eigenen Anwalt (ja, ich habe noch einen, und ich hoffe, er ist kein Chilisk!) zu dieser Sache befragt. Es gibt kein Rückbehaltungsrecht dieses Notariats für Frau Rehms Löschungsbewilligung. Das Notariat handelt ohne Rechtsgrundlage!
Chiliskenmafia: „Frau Rehm, wie ist denn nun aktuell der Stand der Dinge?“
Frau Rehm: „Tja, ohne die Bewilligung zur Löschung der bezahlten Hypothek verzögert sich der Verkauf. Das muss zuerst vorliegen, vorher kann der Käufer nicht den Kaufpreis überweisen. Es soll nun eine neue Ausfertigung vom damaligen Gläubiger beantragt werden, die ich dann wieder bezahlen soll.“
Chiliskenmafia: „Wie erklären Sie sich das Verhalten des Notariats, jetzt, wo Sie wissen, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt?“
Frau Rehm: „Die werden wütend darüber sein, dass ihre Auftraggeber dort ihre offene Rechnung noch nicht bezahlt haben…“
Chiliskenmafia: „Aber Sie sind doch die Geschädigte? Zuerst lässt man Sie über ein Jahr warten, und jetzt erhalten Sie Unterlagen nicht, die Sie bereits bezahlt haben und für den neuen Verkauf brauchen. Was sagt Ihr Anwalt dazu? Oder haben Sie keinen?“
Frau Rehm: „Doch, sicher, wegen dem Prozess ja. Er hat auch gesagt, dass es für das Verhalten dieses Notariats keine Rechtsgrundlage gibt. Ansonsten macht er aber da nicht viel, ich habe ja kein Geld mehr. Er wird vom Staat bezahlt.“
Chiliskenmafia: „Welche Konsequenzen hat das für Sie?“
Frau Rehm: „Ich werde wohl vor Weihnachten mein Geld nicht mehr bekommen.“
Chiliskenmafia: „Ich danke Ihnen für das Gespräch.“
Für Frau Rehm sieht es also schlecht aus. Obwohl sie hier zum Opfer von Chilisken geworden ist und möglicherweise die Weihnachtstage bei einer Bedürftigenverköstigung verbringen muss, war sie aber nicht das Zielobjekt des Chiliskennotars. Wie ich in früheren Blogbeiträgen ja ausführlich dargelegt habe, ist das gesamte Denken eines Chilisken auf Gewinn und Vorteil ausgerichtet. Welchen Gewinn aber bringt es dem Notar, der so handelt, dass Frau Rehm nun ihr Geld erst einmal nicht bekommt? Wenn man sich einmal in das Gehirn eines Chilisken hineinversetzt (hochsensible Indigos sollten dies allerdings nicht zu oft tun, denn es zerstört augenblicklich alles Schöne in der Umgebung und kann Tage brauchen, bis die eigene Wahrnehmung wiederhergestellt ist), so muss er irgendwo in dieser Geschichte Geld wittern. Frau Rehm hat ja keins mehr, daher kann es um sie nicht gehen. Richtig, es geht um die unbezahlte Notariatsrechnung der ehemaligen Hausbesitzer, gegen die Frau Rehm geklagt hatte. Diese sind der Hauptnutznießer eines Verkaufs, da ihre Anwalts- und Prozesskosten ja als Hypotheken auf der Schrottimmobilie eingetragen sind. Bei einem Verkauf bekommen sie automatisch ihr Geld. Ein Verkauf ist aber ohne Frau Rehms Unterlagen, die man zurückhält, nun mal nicht möglich. Teilt man nun dem Rechnungsadressaten mit, dass die Herausgabe der Löschungsbewilligung erst dann erfolgt, wenn er seine offene Notarrechnung beglichen hat, kann der Chiliskennotar davon ausgehen, dass dieser schnell zahlt, zumal die Höhe der eingetragenen Hypotheken bei weitem die Kosten dieser Notarrechnung übersteigen. Voila! Dass Frau Rehm dabei immer weiter geschädigt wird, ist dem Chiliskennotar natürlich wurscht (zur Erinnerung: keine Empathie, kein Mitgefühl, keine Humanität!) und eine kleine Rechtsbeugung ist eben nötig, damit er sein Ziel erreicht. Frau Rehm wird sich ja wohl kaum zur Wehr setzen, die hat schließlich weder Geld noch Lobby, das weiß er ja. Und wäre er in den 80er Jahren mit seinem Verhalten vielleicht noch auf Hindernisse gestoßen, so hat er ja jetzt in der Neoliberalen Gesellschaft genau das richtige Umfeld. Wie sagte Jens Gnisa, selbst Vorsitzender des Deutschen Richterbundes (!) in seinem Werk „Ende der Gerechtigkeit“ doch so treffend: „Justiz und Recht sind gefährdet, aber die wirklichen Fehlentwicklungen wurden bisher nicht thematisiert.“ Na, dann willkommen im „Rechtsstaat“ Deutschland, der keiner mehr ist!